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Bild: Europäische Kommission
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Die Bekämpfung des Terrors ist notwendig, aber die dazu genutzten Mittel und Wege erscheinen immer fragwürdiger. So haben die europäischen Regierungschefs im EU-Rat Kosten von weit mehr als einer halben Milliarde Euro ohne Zustimmung des nationalen oder des europäischen Parlamentes für ein Vorhaben beschlossen, das eine Arbeitsgruppe des Bundestages bereits im Vorfeld als „gigantischen Labortest“ kritisiert hatte.
Stein des Anstoßes ist eine Verordnung des Rats, nach der die biometrische Gesichtserkennung in Reisepässen bis Mitte 2006 umgesetzt werden soll. Fingerabdrücke sollen bis Anfang 2008 in die Ausweise aufgenommen werden. Dagegen hatte sich das Europaparlament Anfang Dezember noch ausdrücklich ausgesprochen. Es wollte nur das maschinenlesbare Gesichtsbild in die Ausweise einfügen lassen. Damit sollen die Ausweisdokumente fälschungssicherer werden. Die Attentäter des 11. Septembers hätten Biometriepässe nicht aufgehalten – sie waren unter ihrer echten Identität an Bord gegangen. Gleichwohl werden nun 400 Millionen EU-Bürger mit der Erfassung der Fingerabdrücke wie Kriminelle behandelt.
Entsprechend den Vorgaben der Internationalen Zivilen Luftfahrtorganisation ICAO sollen nun beide biometrischen Merkmale auf einem RFID-Chip gespeichert werden, der allein laut Verordnung die "Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der Daten" garantiert. Die Verordnung stellt es den Mitgliedstaaten frei, weitere biometrische Merkmale in Ausweise aufzunehmen und legt auch nicht fest, wo die biometrischen Merkmale gespeichert werden sollen. Datenschützer hatten sich gegen die Speicherung in einer zentralen Datenbank ausgesprochen.
Mit dieser Rats-
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die europäischen
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Mit dieser Ratsentscheidung haben die europäischen Regierungschefs ihre nationalen Parlamente umgangen. So räumt das Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2001 dem Bundestag ausdrücklich ein Mitspracherecht bei den Biometriepässen ein. Dieses Recht wird durch den Ratsbeschluss gegenstandslos. Zwar muss die Bundesregierung die Brüsseler Verordnung in ein nationales Gesetz gießen, das vom Bundestag verabschiedet werden muss, doch hier haben die Parlamentarier nur ein formales Mitspracherecht. Das Europaparlament wird erst in Zukunft, das heißt vom 1. Januar 2005 an in Angelegenheiten der Inneren Sicherheit mitbestimmen dürfen - Voraussetzung hierfür war unter anderem seine Zustimmung zu den biometrischen Pässen. Die Passverordnung wird man damit durchaus als „Kuhhandel“ bezeichnen dürfen.
Das Büro für Technikfolgenabschützung beim Deutschen Bundestag hatte die Einführung der neuen Ausweispapiere als "einen gigantischen Labortest" bezeichnet. In seinem Sachstandbericht ging es davon aus, dass die Einführung einer neuen Ausweis-Generation mit kontaktlosen Chips rund 670 Millionen Euro kosten wird. Unter anderem muss für das geplante Fingerabdruck-Verfahren eine komplette Erhebung der biometrischen Daten der deutschen Bevölkerung erfolgen. Dafür müssen alle Meldestellen und Bürgerbüros mit biometrischen Systemen ausgerüstet und das Personal geschult werden. Bei den laufenden Kosten soll sich der aktuelle Finanzbedarf um jährlich 610 Millionen Euro erhöhen. Damit soll ein Ausweis rund 300 Euro kosten.
Durch den Ratsbeschluss wird damit die Budgethoheit des deutschen Parlamentes eingeschränkt, zugleich dieses Recht jedoch nicht – oder noch nicht – dem Europäischem Parlament eingeräumt. Darüber hinaus bestehen aber auch gravierende technische Bedenken: In einem Schreiben an den Vorsitzenden des EU-Rates wies der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten darauf hin, dass in Tests die biometrischen Verfahren die angestrebte Sicherheit nicht garantiert hätten und die Rate der Falschrückweisungen ausgesprochen hoch gewesen.