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Kategorie Personen & Institutionen  

Kopftuchstreit: Wer spricht eigentlich von den Betroffenen?

30.12.2003: Im Streit um Toleranz und Multikulti beherrschen Verbandsparolen die öffentliche Meinung von Hildegard Becker

Nicht nur unter Politikern, auch bei den Betroffenen, also den Muslimen selbst, prallen die Meinungen hart aufeinander. Die sehr zahlreichen Befürworter eines Kopftuchverbots bei Lehrerinnen werden öffentlich kaum wahrgenommen. Gehör finden dagegen die Islam-Verbände und Islamisten-Gruppen, die mit lautstarken Parolen rigoros für das Kopftuch eintreten.

Diese Verbände vertreten jedoch nur einen kleinen Teil der insgesamt 3,2 Millionen Muslime. Ihre Schlagworte von einer „Diskriminierung im Namen staatlicher Neutralität“, von „Berufsverbot“ oder gar von „gesetzlich verordnetem Entblößungszwang“ und von einem „Kreuzzug gegen den Islam“ sprechen im Übrigen für sich.

Nur leise "für". Der größte islamische Verband DITIB (Türkisch-islamische Union der Anstalt für Religion) hält sich zu diesem Thema vorsichtig zurück. Sein Handlungsspielraum in Deutschland ist eng an die aktuelle türkische Politik gebunden. Privat oder halböffentlich gibt es hier Stimmen, die – wenn auch leise – „für“ das Kopftuch von Lehrerinnen eintreten, was kaum im Sinne des strikten türkischen Laizismus sein dürfte, den DITIB zu vertreten hat.

Offizielle Verlautbarungen fehlen, und unter der Hand sind deutsche Politiker gebeten worden, DITIB derzeit nicht zu bedrängen, sich öffentlich zu äußern. Denn in der Türkei ist die Kopftuchfrage wieder ein Politikum. So tragen die Frauen zahlreicher Kabinettsmitglieder der aus dem türkischen Islamismus hervorgegangenen Regierung, das Kopftuch. Da sie darauf nicht verzichten wollen, dürfen sie an Staatsakten nicht teilnehmen.

Türkische Klägerinnen. Die durch verschiedene Instanzen geführte und bislang abgewiesene Klage von Islamistinnen in der Türkei, an Universitäten das Kopftuch tragen zu dürfen, ist inzwischen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig. Zu den Klägerinnen gegen die Türkei gehört auch die Ehefrau des derzeitigen türkischen Außenministers Abdullah Gül, der von Amts wegen das laizistische Prinzip seines Landes vertreten muss.

Rund 600.000 der ca. 2,2 Millionen türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind Aleviten, die kein Kopftuch tragen wollen und sich demgemäß für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen einsetzen. Aber auch unter den sunnitischen Muslimen aus der Türkei fordern viele ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen an öffentlichen Schulen. Einige plädieren sogar dafür, ein solches Verbot für alle Beamtinnen zu erlassen.

In vielen Fällen wird das mit der Forderung verbunden, religiöse Symbole jeglicher Art, also auch christliche und jüdische, zu verbieten – aus Gründen der Gleichbehandlung. Eine derart strikte Trennung zwischen Staat und Religion, wie sie Frankreich praktizieren will, dürfte in Deutschland allerdings schwer durchsetzbar sein, denn hier gibt es zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat gewachsene Beziehungen, von denen beide Seiten profitieren.

  Eine ausführliche
  Darstellung zum Pro
  und Contra finden
  Sie unter:
  Kopftuch und
  Grundgesetz
Einseitiges Eintreten.
Auf den Anfang Dezember 2003 veröffentlichten Aufruf der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck, mit dem umstrittenen Titel „Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation!“ reagierten einige deutsch-türkische Verbände bemerkenswert prompt: Der „Türkische Bund Berlin-Brandenburg“ (TBB) fand es befremdend, dass eine parlamentarische Staatssekretärin in ihrer dienstlichen Eigenschaft einen solchen Aufruf initiiere und bezeichnete das einseitige Eintreten von Frau Beck und 70 Mitstreiterinnen für das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen als „Naivität“, die „den Fundamentalisten“ nütze. „Wenn, wie auch die Unterzeichnerinnen zugeben, „Kopftuch, Schleier und Burka ...Instrumente zur Unterdrückung der Frau und unverzichtbare politische Symbole sind, ist gerade in einer Zeit verstärkter fundamentalistischer Aktivitäten diese Naivität unverständlich“, heißt es da.

Der TBB beklagt ausdrücklich, dass „islamistische Forderungen“ immer häufiger erhoben und auch gerichtlich bestätigt würden, wie beispielsweise die Befreiung vom koedukativen Sportunterricht oder vom Sexualkundeunterricht. Der Kopftuchstreit sei nur Teil dieser Strategie. Die Unterzeichnerinnen des Aufrufes seien in die Falle von Islamisten getappt, indem sie ein Kopftuchverbot gleichsetzen mit „Berufsverbot“ und „Frauendiskriminierung“. Auch der stellvertretende Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD), Kenan Kolat, bezeichnete die Aktion der 70 Frauen als „ungewollte Blauäugigkeit“. Sie sei geeignet, islamistische Strömungen in Deutschland zu ermutigen.

Uneingeschränkt einhalten. Widerspruch erhielt Frau Beck auch von ihrem Parteikollegen, dem bildungspolitischen Sprecher der Grünen in Berlin, Özcan Mutlu, der eine Befürwortung des Kopftuchs bei verbeamteten Lehrerinnen als „falsch verstandene Toleranz“ bezeichnet. Eine Lehrerin sei quasi auch die „personifizierte Staatsgewalt“. „Hier überwiegt die negative Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler, und die ist uneingeschränkt einzuhalten.“

Nicht nur TBB und TGD, auch türkischstämmige und deutsche Politiker haben auf das Urteil des „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ vom 15. Februar 2001 (bezogen auf einen Fall in Genf) hingewiesen. In diesem Urteil heißt es, das Kopftuchverbot von Lehrerinnen an der Grundschule verstoße zwar gegen die Religionsfreiheit; dieser Verstoß sei aber in „Art. 9 II gesetzlich vorgesehen“ und verfolge „ein berechtigtes Ziel, das in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und nicht unverhältnismäßig ist und deswegen nicht gegen Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) verstößt“.

Von Befürwortern ignoriert. Auch richte sich das Kopftuchverbot nicht gegen das Diskriminierungsverbot oder die religiöse Überzeugung der Muslimin. Es bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten der anderen (z.B. Eltern und Kinder) sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Von Kopftuchbefürwortern wird dieses Urteil ignoriert.

Zahlreiche Politikerinnen und Politiker türkischer Herkunft wehren sich massiv dagegen, die Werte des deutschen Grundgesetzes und die universellen Menschenrechte durch eine Legitimierung des Kopftuches auszuhöhlen. Das Kopftuch werde als „Symbol der Unfreiheit“ und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau wahrgenommen.

So ist der Kopftuchstreit für die türkischstämmige Rechtsanwältin Seyran Ates „Anlass, die misslungene Integrationspolitik zu diskutieren“: Wenn islamische Schülerinnen von Klassenfahrten, Sport- und Schwimmunterricht freigestellt werden, so Seyran Ates, „manifestiert Deutschland seine als Toleranz deklarierte Ignoranz gegenüber den realen Lebensumständen islamischer Mädchen und Frauen in diesem Lande.“ Sie beklagt die vielen Diskussionen um den heißen Brei und nennt es „geradezu verlogen“, einerseits vorzugeben, man dürfe Kopftuchfrauen nicht von akademischen Berufen ausschließen, andererseits aber islamischen Mädchen gleichberechtigte Bildungschancen zu verwehren.

Mehr als Stück Stoff. Mit vielen anderen Befürwortern eines Kopftuchverbotes für Lehrerinnen mahnt die Juristin eine wichtige Forderung der universalen Menschenrechte an: „Der Respekt vor anderen Kulturen und Religionen muss dort aufhören, wo Menschenrechte verletzt werden.“ Das Kopftuch bedeute wesentlich mehr als ein Stück Stoff: „Es ist das in islamischen Gesellschaften ultimative, nach außen sichtbare Mittel, um die Ungleichheit von Mann und Frau zu demonstrieren.“ Zugespitzt heißt das, damit werde „in Deutschland Art. 3, Abs. 2 GG regelmäßig verletzt.“ Und es komme damit zu einer „absurden Allianz“ von vorgeblich „toleranten“ Kopftuchbefürwortern und islamischen Fundamentalisten.

Die Anwältin beklagt die mit dem Anstrich von „political correctness“ gepflegten Tabus: „Dass mit dem Kopftuch die Unterdrückung der Frau einher geht, darf nicht gesagt werden. Kann auch nicht gesagt werden, denn keine einzige Weddinger oder Kreuzberger Frau, die zum Tragen des Kopftuchs gezwungen wird, darf dies in der Öffentlichkeit erklären.“

Über solche realen Lebenssituationen islamischer Frauen werde in Deutschland kaum gesprochen. In den Medien sehen wir nur jene Kopftuch-Frauen, „die eloquent und selbstbewusst aus ihrer Überzeugung eine politische Waffe gemacht haben.“ Aufgabe von Politik und Gesellschaft wäre es aber, „diese Fronten aufzubrechen“.

Vorbildliche Neutralität. Auch der SPD-Europa-Abgeordnete Ozan Ceyhun spricht sich für ein Verbot des Kopftuchs bei Lehrerinnen aus, mit der Begründung: Wenn den Lehrerinnen das Tuch erlaubt würde, dann sei „die Neutralität an öffentlichen Schulen, die gerade in Deutschland immer vorbildlich war, in ernster Gefahr". Als bisher einzige PDS-Abgeordnete hat die aus der Türkei stammende Evrim Baba ein Kopftuchverbot gefordert.

Für ihre Mitstreiterinnen Dilek Kolat und Ülker Radziwill aus der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus geht es um die Frage, ob man mit diesem „Symbol der Unterdrückung von Frauen“ die „zehn Prozent der politischen Frauen im Islam unterstützen will oder diejenigen, die das Kopftuch zwangsweise tragen“.

Eindeutig befürwortet auch Lale Akgün ein Verbot des Kopftuchs für Lehrerinnen. Als Islambeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion hat sie Mitte Dezember eine ausführliche Erklärung abgegeben, die eine deutliche Gegenposition zum Aufruf von Marieluise Beck einnimmt. Dem vielfach als Unterstellung empfundenen Slogan „Religiöse Vielfalt STATT Zwangsemanzipation“ setzt sie die These entgegen: „Religiöse Vielfalt UND Emanzipation“.

Trennung als Normalfall. Es stehe nicht zur Debatte, alle Musliminnen unter einen fundamentalistischen Generalverdacht zu stellen oder sie zu stigmatisieren. Es gehe auch nicht um eine Entscheidung gegen „den“ Islam. Es sei aber grotesk, „die demonstrative Unterordnung unter ein Symbol der Geschlechtertrennung als „Emanzipation“ zu bezeichnen und darin gewissermaßen den „Normalfall“ weiblicher muslimischer Existenz zu sehen. Wovon und gegen wen wollen sich die „selbstbewussten“, von „Tugendhaftigkeit“ und „Sittsamkeit“, durchdrungenen Kopftuchträgerinnen „emanzipieren“?“ fragt die SPD-Abgeordnete.

Aus einer umfassend gewährleisteten Glaubensfreiheit folgt auch für Lale Akgün das Gebot staatlicher Neutralität „zur Wahrung eines friedlichen Zusammenlebens in Glaubensfragen. Das heißt auch: die Ausschaltung einer Einflussnahme durch die den Staat repräsentierenden Lehrkräfte..“ Die Psychologin Lale Akgün sieht ihr Votum durch persönliche Erlebnisse bestätigt: "Gerade Mädchen aus Migrantenfamilien ringen schwer um ihre Identität. Trägt die Lehrerin Kopftuch, so gibt sie ihnen eine Deutung des Islam vor."

Dabei gebe es in Deutschland etwa 80 islamische Strömungen. Manche bezeichnen das Tragen des Kopftuchs als religiöse Pflicht. Andere interpretieren es als Tradition, die sich nicht explizit aus dem Koran ableiten lässt. Vielen gilt es als Symbol für ein Islamverständnis, das Frauen unterdrückt. Lale Akgün ist sich sicher: Ein Verbot des Kopftuchs für verbeamtete Lehrerinnen gefährdet nicht die religiöse Vielfalt in der Schule. Wichtig aber ist ihr folgendes: „Die religiösen Eiferer erzählen den Mädchen, dass sie am jüngsten Tag Rechenschaft ablegen müssen, wenn sie ihre Haare nicht verhüllen“. Deshalb sei die freie Gewissens- und Willensbildung von muslimischen Mädchen und jungen Frauen nicht garantiert, wenn ihnen eine Lehrerin mit Kopftuch gegenüber stünde.

Vereinsmentalität. Viele türkischstämmige deutsche Bürger beklagen, dass die Fixierung auf das Kopftuch viel zu kurz greift. Sie beobachten viele Aktivitäten islamischer Verbände und islamistischer Propagandisten mit Argwohn. Der Publizist Zafer Senocak meint: „In der Öffentlichkeit der westlichen Welt dominieren die fundamentalistischen Eiferer und die Funktionäre mit Vereinsmentalität. Denker sind rar.“ Und sie werden selten gehört.

Das gilt für den interreligiösen Dialog in Deutschland wie auch für den innermuslimischen Kampf um die Deutungsmacht über die islamischen Quellen. Der Koran bedarf einer für die heutige Zeit angemessenen Auslegung. Das betrifft auch die in diesem konkreten Kontext eigentlich wichtige Frage, nämlich die nach der religiösen Bedeutung des Kopftuchs für Muslime heute. Nur wenige Muslime sehen, wie Zafer Senocak, über den Kopftuchrand hinaus, um auf das Wesentliche zu stoßen. „Der Koran steckt in einem sakralen Gefängnis, wie eine Nachtigall in ihrem goldenen Käfig.“ In der Sprache der Bibel: Der Buchstabe tötet, aber der Geist des Wortes macht lebendig.

30.12.2003 / B. Schmalenberger

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