Sie schildern anhand von Beispielen aus ihrer beruflichen Praxis eindringlich Vorgehensweise und Rechtfertigungsversuche. Aber wen wundert’s? Selbst die Abgeordneten, die vom Bundesverfassungsgericht verpflichtet wurden, haben sich nur ein Placebogesetz gegen Bestechung verordnet.
Das Büchlein bietet keine leichte Kost. Das liegt nicht an der Art der Darstellung. Der zu beschreibende Sachverhalt ist klar gegliedert und wird unverschnörkelt unter geringstem Gebrauch von Fachbegriffen dargelegt. Es liest sich im Grunde wie ein – allerdings allgemein verständliches - Fachbuch über die Korruption in Deutschland.
Gerade die nüchterne Sprache, die sich fernhält von übertriebenem Moralisieren wie von Effekthascherei, trifft den Leser umso härter. Sicher erinnert sich jeder Zeitungsleser an Korruptionsfälle, wie sie seit Gründung der Republik immer wieder die Schlagzeilen der Zeitungen beherrscht haben – jüngste Fälle eingeschlossen. Aber jeder möchte doch unterstellen, dass dies Einzelfälle sind, beklagenswerte gewiss, die sich leider auch häufen, die aber doch nicht den Normalfall bilden.
Nun kennt niemand den genauen Umfang von Korruption. Auch die Autoren - die Kriminologin Britta Bannenberg und der Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner - können nur die Größenordnungen wiedergeben, wie sie heute allgemein gehandelt werden. Aber die Autoren stellen die Korruption von vornherein nicht als den Sonderfall, sondern als etwas Normales und Alltägliches dar. Korruption, sagen sie, ist kein Gelegenheitsdelikt, sondern zielstrebig überlegte Geschäftspolitik.
Das trifft nicht nur die Geschäftswelt, sondern zugleich auch den gesamten öffentlichen Sektor. Zur Korruption gehören eben bekanntlich Zwei und, sagen die Autoren wörtlich: „Es gibt nichts, was es nicht auch kostenlos gibt: Teppiche, Textilien, und Tankkarten Heizöllieferungen für Haus und Hallenbad, für die Gattin Pelze und Pretiosen, die Einkleidung von Kopf bis Fuß beim Herrenausstatter… „und so fort.
Die Beschreibung umfasst allein zwei Seiten, die Beschreibung von Streugeschenken und Sammelkassen, von Spenden und Sponsoring und schließlich den beliebten Barzahlungen noch nicht eingeschlossen. Ein wahres Lehrbuch für angehende Korrumpierer.
Auch die Anbahnung solcherart schmutziger Geschäfte ist beschrieben: Von der „Anfütterung“ über „Anerkennungen“ bis zum direkten: „Brauchst Du etwas“? Dass die Autoren wissen, wovon sie sprechen, wird an der ausführlichen und detaillierten Darstellung von Fällen deutlich, die fast die Hälfte der über 200 Seiten starken Broschüre ausmachen.
Hier sind allerdings nur Beispiele aus der öffentlichen Verwaltung aufgezählt, die unzähligen Beispiele im privaten Bereich – von der Auftragsvergabe bei Bauvorhaben über den Einkauf und die Planung und Entwicklung bis zur falschen Abrechnung von Leistungen - sind über den gesamten Text verstreut.
Angesichts dieser sorgfältig beachteten Ausgewogenheit und akribisch genauen Darstellung fallen die Schlussfolgerungen mit rund 5 Prozent des gesamten Umfangs relativ schmal aus. Sicher spürt man gerade hier das Bemühen um Sachlichkeit und Zurückhaltung. Aber muss einem nicht das Messer in der Tasche aufgehen, wenn man liest, dass das vom Bundesverfassungsgericht verlangte Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung als reine Placebo-Bestimmung abgefasst wurde:
Jeder Verband kann seinem Abgeordneten straflos einen Sack Geld ins Büro stellen. Unter Strafe wird lediglich die Beeinflussung einer Abstimmung im Plenum gestellt – auch das gab es schließlich schon – was jedoch in Ausschüssen, Kommissionen und Fraktionen geschieht, steht jedem Korrumpierer frei. Auch bei der Bekämpfung der Korruption gilt: Die Treppe muss von oben gekehrt werden. Eine schöne Aufgabe für fleißige Reformer.